Klasse 8c

 

Information zu § 127 Thüringer Schulordnung

"Information und Beratung: Die Schulen informieren die Schüler und die Eltern über die verschiedenen schulischen Bildungswege in Thü ringen, das regionale Schulangebot sowie das Übertrittsverfahren. Für die Wahl der Schullaufbahn bieten die Schulen den Eltern eine Beratung an. "