Klasse 7a
Anrufbeantworter nur für Krankmeldungen und Entschuldigungen: 03682 / 881859
Termine
Klassenfahrt 20.8.-22.8.25
Sportfest 19.8.25
Elternabend 03.09.25
Liebe Eltern,
ich hoffe alle Kinder haben die Klassenfahrt gut verkraftet. Wir hatten abwechslungsreiche Stunden und sind in unserer Teamarbeit weiter gut vorangekommen. Nähres gibt es dann zum Elternabend am 03.09.25 zu erfahren. Jetzt kümmern wir uns erst einmal um die Lernarbeit.
Liebe Grüße
Frau Jäger
Belehrung für den Sportunterricht der „Lutherschule Zella-Mehlis“ in der Turnhalle Lutherschule (TH) und der Dreifelderhalle (DFH) Schillerschule 1. Rahmenbedingungen • Der Sportunterricht wird nach den Bestimmungen der Thüringer Schulordnung und den Richtlinien des Lehrplanwerkes für das Fach Sport sowie den Grundsätzen für die Sicherheit im Schulsport (erlassen durch das TMBJS) durchgeführt. • Für Wertgegenstände besteht keine Haftung. • Nach dem Einlass in die Sporthalle stellen die Schüler:innen ihre Straßenschuhe (auch Straßenturnschuhe) in die entsprechenden Schuhregale. Die feste Umkleideordnung ist einzuhalten. Waschräume und Toiletten werden sauber verlassen. • Die Turnhalle wird nicht allein bzw. ohne Aufforderung des Lehrers betreten. Die Turnhalle darf nur mit Genehmigung des Lehrers verlassen werden. • Der Sportunterricht ist ein für die Versetzung der Schülerinnen und Schüler relevantes Fach. • Die Bewertung und Zensierung erfolgt lehrplangerecht. • Verweigerung einer Leistung oder der Teilnahme an Leistungserhebungen wird mit Note "6" geahndet. • Auf Beschluss der Fachschaft wird bei dreimaliger Nichtteilnahme wegen Vergessen der Sportkleidung die Note "6" erteilt. 2. Sportkleidung und Schmuck • Die Halle wird nur mit sauberen Sportschuhen mit abriebfester Sohle betreten. • Der Sportunterricht erfolgt in sauberer und funktioneller Sportbekleidung. • Für den Sportunterricht im Freien sind separate Sportschuhe zweckmäßig und witterungs- abhängige Bekleidung erforderlich. Nur bei vollständiger, geeigneter Sportkleidung kann am Unterricht teilgenommen werden. • Ab schulterlangem Haar ist ein Haargummi zu tragen. • Schmuck jeder Art ist abzulegen, ansonsten ist die Teilnahme nur in Absprache mit dem Sportlehrer möglich. Da auch bei Ohrsteckern und Piercing Unfälle auftreten können, sind auch diese zu entfernen. Ein Arztattest oder eine Elternerklärung kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht anerkannt werden. • Brillen werden auf eigene Gefahr getragen. Es werden Sportbrillen empfohlen. 3. Verhalten im Sportunterricht • Sportstätten, Sportgeräte und Sportmaterialien müssen vor Benutzung auf Unfall- und Verletzungsgefahren überprüft werden. Sie werden zweckentsprechend und sorgsam benutzt. • Mängel und Schäden werden sofort dem Sportlehrer mitgeteilt. Bei mutwilliger Beschädigung muss der Verursacher für den Schaden aufkommen. Jede(r) Schüler:in hat sich so zu verhalten, dass Personen- und Sachschäden vermieden werden können. • Besonders wichtig sind Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, aktive Mitarbeit, Hilfsbereitschaft, Fairness, Ehrlichkeit und Fleiß bei der Erfüllung von Übungsaufgaben und gutes Teamverhalten. • Diese Verhaltensweisen spielen auch eine wichtige Rolle bei der Notengebung. • Während des Sportunterrichts dürfen die Schülerinnen und Schüler nur mit Genehmigung des Lehrers die Sportstätten verlassen. • Kaugummi wird vor Beginn des Sportunterrichts herausgenommen. 1 • Treten während des Sportunterrichts Umstände auf, die eine weitere Teilnahme am Sportunterricht nicht oder nur teilweise zulassen (Verletzungen, Unwohlsein…), ist der Sportlehrer sofort zu informieren. Verletzungen mit anschließendem Arztbesuch müssen im Sekretariat gemeldet werden. • Grundsätzlich hat sich kein Schüler:in an aufgebauten Geräten ohne Aufforderung des Lehrers zu betätigen. • Im Gerätturnen darf nur bei gewährleisteter Hilfe- bzw. Sicherheitsstellung geturnt werden. Matten sind auszulegen. • In der Leichtathletik ist die Wurf- bzw. Stoßrichtung freizuhalten, bis die eindeutige Aufforderung zum Holen der Geräte durch den Lehrer gegeben wird. 4. Atteste / Entschuldigungen • Nichtteilnahme am Sportunterricht ist durch die Eltern in schriftlicher Form zu entschuldigen und sollten möglichst vor dem Sportunterricht beim Sportlehrer persönlich abgegeben werden. • Eine generelle oder teilweise Notenbefreiung kann nur durch den Arzt attestiert werden und muss von der Schulleitung genehmigt werden. • Die Gültigkeit des Attestes beträgt maximal ein Schuljahr. • Eine Sportbefreiung ist keine Unterrichtsbefreiung. Attestierte bzw. teilattestierte Schüler werden (unter Beachtung der Einschränkung) in den Unterricht einbezogenen und/oder mit theoretischen Aufgaben beauftragt, welche zur Notengebung herangezogen werden (Alternativübungen, differenzierte Belastungen, Schieds- und Kampfrichtertätigkeit, Theorie über sportliche Techniken, Wettkampfregeln etc.). 5. Sonderbestimmungen für den Sportunterricht in der DFH Schillerschule • Für die Schüler:innen der Klassen 7 – 10 findet der Sportunterricht in der DFH der Schillerschule statt. • Dort finden die 6. und 7. Stunde von 13:00 - 14:30 Uhr (letztmöglicher Einlass 12:55) und die 8. und 9. Stunde von 14:30 - 16:00 Uhr (letztmöglicher Einlass 14:25) statt. • Schüler:innen der Klassen 7 – 10, die durch ein Attest befreit sind, müssen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorlegen, dass sie im Nachmittagsunterricht nach Hause dürfen, anderenfalls müssen sie anwesend sein. • Ein zu spätes Erscheinen an der Eingangstür muss im Sekretariat gemeldet werden. • Anderenfalls gelten die Sportstunden als unentschuldigt. • Zweimaliges Zuspätkommen wird toleriert. Ab dem 3. Mal gelten die Sportstunden als unentschuldigt. _____________________ ________________________ I. Schneider Schulleiterin M. Fritsch Fachschaftsleiter Sport 2