Lutherschule
Staatliche Regelschule Zella-Mehlis
Hausordnung
Präambel
Unsere Regelschule ist ein Lebensraum, in dem Schülerinnen, Schüler und Erwachsene miteinander einen wichtigen Teil ihrer Lebenszeit verbringen. Sie bringen ihre Ideen, Wünsche, Talente und ihre Lebensfreude, aber auch Probleme mit. Alle dürfen erwarten, dass sie geachtet werden und sich wohlfühlen können.
Mit unserer Hausordnung kann es gelingen, wenn sich jeder an die Regeln hält. Sie orientiert sich am Thüringer Schulgesetz und an der Thüringer Schulordnung.
Für alle Kinder und Jugendliche unserer Regelschule gelten generell die Bestimmungen des Jugendschutzes und des Betäubungsmittelgesetzes (JuSchG und BtMG) in ihren jeweils gültigen Fassungen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände, auf Schulfahrten und bei allen Veranstaltungen. Es besteht ein striktes Verbot jeglicher Rauch- und Suchtmittel.
Inhalt
- Aufenthalt in der Schule
- Ordnung und Sicherheit
- Schadensfälle und Haftung
- Verhalten bei Alarm
- Änderungen am Stundenplan
- Fundsachen
1. Aufenthalt in der Schule (Schulgelände und Schulgebäude)
1.1. Aufenthaltsberechtigte Personen
- Aufenthaltsberechtigte sind alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, SachbearbeiterInnen, Hausmeister, Personal der Reinigungsfirma, Vertreter der Schulaufsicht und des Schulträgers, beauftragte Lieferanten und Handwerker sowie eingeladene Gäste. Eine Anmeldung erfolgt im Sekretariat.
- Personen, die sich unberechtigt auf dem Schulgelände aufhalten und der eindeutigen Weisung der Schulleitung oder des Hausmeisters nicht nachkommen, machen sich des strafrechtlich zu ahndendem Hausfriedensbruchs schuldig.
1.2. Zeitliche Begrenzungen
- An Unterrichtstagen ist das Schulgebäude für unsere Schülerinnen und Schüler ab 7.15 Uhr geöffnet.
- Jeder Schüler hat sich bis 7.25 Uhr in seinem Unterrichtsraum einzufinden.
- Während einer Freistunde halten sich Schüler eigenverantwortlich auf dem Schulhof oder im Speiseraum auf.
- Nach Beendigung des Unterrichtes dürfen sich Schülerinnen und Schüler nicht ohne Genehmigung auf dem Schulgelände aufhalten.
1.3. Stundeneinteilung
1. Stunde |
7.30 - 8.15 Uhr 10 Minuten Frühstückspause |
2. Stunde |
8.25 - 9.10 Uhr |
3. Stunde |
9.20 - 10.05 Uhr 15 Minuten Hofpause |
4. Stunde |
10.20 - 11.05 Uhr |
5. Stunde |
11.15 - 12.00 Uhr 20 Minuten Mittagspause |
6./7. Stunde |
12.20 - 13.05 Uhr |
7. Stunde |
13.10 - 13.55 Uhr |
7./8. Stunde Blockunterricht |
Kl. 7-10 13.20 - 14.50 Uhr |
Sportunterricht / Dreifelderhalle |
Kl. 7-10 |
6. / 7. Stunde |
13.00 - 14.30 Uhr |
8. / 9. Stunde |
14.30 – 16.00 Uhr |
- Nach § 23 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.
- Bei Erkrankung erwartet die Schule bis 10.00 Uhr eine Benachrichtigung durch die Erziehungsberechtigten. Im Anschluss ist ein schriftlicher Nachweis mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zum baldmöglichsten Zeitpunkt vorzulegen.
Arzttermine sollten nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit liegen. Anderenfalls erwartet der Klassenlehrer eine Vorabinformation.
- Unterrichtsbefreiungen und Beurlaubungen regeln auf Antrag der Erziehungsberechtigten §§ 6 und 7 der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO).
1.4. Aufenthalt in Pausen und Freistunden
- Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Klingelzeichen. Alle Schüler sind verpflichtet, sich spätestens eine Minute vor Beginn im Klassenraum oder Fachraum einzufinden und alle Arbeitsmittel bereitzulegen. Die Toilette wird in der Pause benutzt.
- Das Verlassen des Schulgeländes und der Aufenthalt in anderen unbeaufsichtigten Bereichen sind grundsätzlich verboten.
- Während der großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof auf. Bei schlechtem Wetter wird durch die Schulleitung abgeklingelt. Alle Schüler bleiben im Schulhaus.
- Für einzelne Schüler, die stundenweise keinen Unterricht haben, stehen der Speiseraum oder der Schulhof als Aufenthaltsort zu Verfügung.
- Beginnt der Unterricht später, darf das Schulhaus erst mit dem Klingelzeichen zur Pause betreten werden.
1.5. Besondere Räume
Fach- und andere besondere Räume dürfen nur unter Aufsicht betreten werden.
2. Ordnung und Sicherheit
2.1. Sauberkeit im Schulgebäude und Schulgelände
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sämtliche Räume des Gebäudes einschließlich Toiletten, Turnhalle und Außenanlagen sauber zu halten.
- Abfälle sind zu trennen.
- Jede Klasse hat einen Ordnungsdienst, der am Ende jeder Unterrichtsstunde für Sauberkeit und Ordnung im Raum sorgt.
- Die Fenster dürfen nur durch den Lehrer oder auf seine Anweisung geöffnet werden.
- Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und die Technik ordnungsgemäß abzuschalten.
2.2. Ordnung im Schulgebäude und Schulgelände
- Schultaschen werden beim Raumwechsel nicht unbeaufsichtigt im Flur abgestellt. Ist zu Beginn der großen Pause der Raum verschlossen, werden die Schulsachen auf dem Schulhof selbst beaufsichtigt.
- Für Jacken usw. werden die dafür vorgesehenen Garderobenleisten genutzt.
2.3. Benutzerordnung Turnhalle
- Die Turnhalle darf nur mit sauberen Turnschuhen und heller Sohle betreten werden. Schuhe, die bereits im Freien getragen wurden (auch Turnschuhe), sind zu wechseln und werden im Schuhregal abgestellt.
- Die Sicherheit im Schulsport ist oberstes Gebot. Um Verletzungen vorzubeugen, sind nach Verwaltungsvorschrift „Sicherheit im Schulsport“ vom 25. Februar 2000 Uhren und Schmuckgegenstände vor Unterrichtsbeginn abzulegen. Die Schüler haben sportgerechte Kleidung zu tragen.
- Für Wertsachen ist der Schüler selbst verantwortlich.
- Das Aufstellen, der Abbau und das Zurückstellen der Sportgeräte erfolgt nur auf Weisung und unter Anleitung des Sportlehrers.
- Der Aufenthalt im Geräteraum ist den Schülerinnen und Schülern in der Regel verboten.
- Vor Unterrichtsbeginn warten alle Schüler vor der Turnhalle.
- Die Sporthalle wird nur auf Weisung des Sportlehrers betreten und mit seiner Erlaubnis verlassen.
- Schüler mit Sportbefreiung geben das Attest persönlich beim Sportlehrer ab. Nach Rücksprache mit dem Sportlehrer und schriftlichem Einverständnis der Eltern sind Freistellungen an den Randstunden möglich.
2.4. Benutzerordnung Speiseraum
- Die Schüler können in der zweiten großen Pause Mittag essen.
- Nach dem Essen säubert jeder Schüler seinen Platz. Speisereste gehören in den Abfallkübel.
- Die Taschen werden unter Garderobenleisten bzw. auf die dafür vorgesehenen Bänke gestellt.
2.5. Gewährleistung guter Lernbedingungen und Unfallvermeidung
Gemäß § 30 ThürSchulG haben SchülerInnen alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte. Deshalb sind in die Schule nur die Mittel und Arbeitsgegenstände mitzubringen, die für den Unterricht benötigt werden.
(1) Den SchülerInnen ist unter ethischen Gesichtspunkten und aus Sicherheitsgründen jede Form von Gewalt gegen andere streng untersagt. Dazu gehört:
- unfallträchtiges Verhalten jeglicher Art, wie z.B. Stoßen, Rempeln, Werfen von Gegenständen, Werfen von Schneebällen, Rennen, Hinauslehnen aus dem Fenster usw.
- das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, z.B. Messern, Schreck- und Gaspistolen, Feuerzeugen usw.
- das Bedienen von elektrischen Geräten oder Maschinen ohne Aufsicht
- das vorsätzliche Zerstören von Sachgegenständen.
Zuwiderhandlungen werden streng geahndet.
- Der Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken ist in der Schule (Schulgebäude und Schulgelände) und während schulischer Veranstaltungen streng verboten.
- Das Rauchen ist innerhalb der Schulanlage und während schulischer Veranstaltungen untersagt. (ThürSchulG, JuSchG und BtMG)
- An Schultagen und bei allen schulischen Veranstaltungen sind Energydrinks und andere koffeinhaltige Getränke verboten.
- Mobile onlinefähige Geräte wie Handys, Smartphones, Smartwatches und mobile Musikboxen sind ausgeschaltet in der Schultasche. Für Recherchen im Unterricht ist die Handynutzung nur nach Aufforderung durch den Fachlehrer gestattet. Das Bedienen elektronischer Hilfsmittel ohne Aufforderung durch den Lehrer gilt als Betrugsversuch.
- Außerhalb des Unterrichts ist ab Klassenstufe 8 das private Benutzen des Handys während der großen Pausen auf dem Schulhof erlaubt. Das Fotografieren, Filmen sowie der Austausch von Daten sind laut Urheberrechtsgesetz streng verboten. (UrhG) Jegliche Mitschnitte (Audio/Video/Fotos) von Personen sind ohne deren ausdrückliche Zustimmung zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte streng verboten. Das im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 201a aufgeführte Vergehen („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) dient dem Schutz der Privatsphäre. Zuwiderhandlungen sind ein Straftatbestand.
- Das laute Abspielen von Musik ist auf dem Schulgelände und im Schulumfeld
- In der Schule ist saubere und ordentliche Kleidung erwünscht. Nicht gestattet sind das Tragen von bauchfreier Bekleidung und Hotpants, das Tragen von Kleidung mit verfassungsfeindlichen und menschenverachtenden Symbolen und Aufschriften sowie das Tragen von Kopfbedeckungen (Ausnahme religiöse Gründe).
- Zu Prüfungen und Höhepunkten des Schullebens wird eine angemessene Kleidung erwartet.
Nach § 51(6) des Thüringer Schulgesetzes ist die Schule befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören sowie die Sicherheit von Schülern und Lehrern gefährden, wegzunehmen. Diese werden bei der Schulleitung hinterlegt. Über den Zeitpunkt der Rückgabe entscheidet die Schulleitung auf Nachfrage durch den betreffenden Schüler oder dessen Erziehungsberechtigte.
3. Schadensfälle und Haftung
3.1. Haftung seitens der Benutzer
- Alle Benutzer des Schulgeländes sind verpflichtet, mit allen schuleigenen Gegenständen und Einrichtungen sorgsam umzugehen.
- Bei Verlust oder Beschädigung von ausgeliehenen Lernmitteln wird Schadensersatz verlangt. Erfolgt kein Schadensersatz, wird der Schüler von einer weiteren Ausleihe ausgeschlossen.
- Bei vorsätzlich verursachten Schäden macht die Schulleitung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher oder dessen Erziehungsberechtigten geltend.
3.2. Haftung gegenüber den Benutzern
- Nach dem Gesetz über die Unfallversicherung von Schülern sind alle Schüler auf dem Hin- und Rückweg zu bzw. von einer Schulveranstaltung sowie während jeder Schulveranstaltung gegen Körperschäden unfallversichert (RVO). Die Unfallanzeige an die Unfallkasse erfolgt protokollarisch über die Schule und den behandelnden Arzt.
- Alle Benutzer des Schulgeländes sind verpflichtet, auf ihr Eigentum zu achten. Für Gegenstände, die ohne Notwendigkeit nicht selbst beaufsichtigt werden, besteht keine Haftung.
- Für Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände besteht kein Ersatzanspruch.
- Für Fahrräder und Mopeds übernimmt die Schule keine Haftung. Sie können eigenverantwortlich rechts neben dem Trafohäuschen (Wirtschaftshof) oder vor der Turnhalle abgestellt werden.
4. Verhalten bei Alarm
In regelmäßigen Abständen, mindestens zwei Mal im Schuljahr, werden Probealarme durchgeführt. Die Klassen- und Fachlehrer belehren ihre Schüler regelmäßig zum Verhalten nach Alarmordnung. Sie erläutern den im Klassen- oder Fachraum ausgewiesenen Fluchtwegeplan.
5. Änderungen am Stundenplan
- Vertretungen gehen aus dem täglich veröffentlichten Vertretungsplan hervor.
- Ein Nichterscheinen des Lehrers melden die Klassensprecher sofort der Schulleitung.
6. Fundsachen
Fundsachen und liegengebliebene Gegenstände werden im Sekretariat abgegeben.
Auf aktuelle Situationen wird zeitnah reagiert.
Die Schulleitung der Staatlichen Regelschule Zella-Mehlis
Schuljahr 2024/2025